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BVerwG, 28.11.1988 - 4 B 219.88 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Irrevisibilität von Landesrecht - Verwirkung und Zusicherung als ungeschriebene Grundsätze des allgemeinen Verwaltungsrechts
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 02.09.1988 - 8 S 1928/88
- BVerwG, 28.11.1988 - 4 B 219.88
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 26.05.1967 - IV C 37.65
Entfernung von aufgestellten Werbeplakaten - Verunstaltung eines Ortsbildes
Auszug aus BVerwG, 28.11.1988 - 4 B 219.88
Verwirkung und Zusicherung stellen sich - jedenfalls bis zum Inkrafttreten des VwVfG - als ungeschriebene Grundsätze des allgemeinen Verwaltungsrechts dar, die den Charakter des Rechts teilen, dessen Ergänzung sie dienen (BVerwGE 27, 129 zur Verwirkung, seither st. Rechtspr.).